Datenschutz für Ihre Behörde in Vorpommern-Greifswald
Als Behörden der Kommunal- oder Kreisverwaltung in Vorpommern-Greifswald sind fü Sie vor allem die Bestimmungen des Landesdatenschutzes Mecklenburg-Vorpommern (DSG-MV) maßgeblich. Doch auch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können für Sie relevant sein, sofern Sie in Form einer Ausgründung (etwa mit einer GmbH) einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb verfolgen.
Für Sie als Behörde in Greifswald, Anklam, Pasewalk, auf Usedom oder in der Uckermark nimmt neben den Themen Dokumentation, Prozessgestaltung und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor allem auch das Thema IT-Sicherheit eine zentrale Stellung ein. Öffentliche Einrichtungen, für die die Verarbeitung einer großen Menge persönlicher Daten von Bürgerinnen und Bürgern zentraler Bestandteil ihres originären Zweckbetriebes ist, müssen in besonderer Weise die Datensicherheit in ihren IT-Systemen gewährleisten. Häufig bietet sich hier auch die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten an.
Wir vom Datenschutz Vorpommern stehen Ihnen mit unserer Kompetenz im Datenschutz öffentlicher Einrichtungen im Landkreis jederzeit zur Verfügung.