
Terminvergabeportale und Datenschutz
Sie sind Dienstleister und betreiben ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern? Sicher haben Sie in diesem Zusammenhang schon die praktischen Vorteile von diversen Online-Terminbuchungssystemen entdeckt. Sie ersetzen die chaotische Zettelwirtschaft von gestern und entlasten Ihre Mitarbeiter im digitalen Zeitalter.
Darüber hinaus sorgen Terminvergabeportale für weniger Terminausfälle und einen größeren Wettbewerbsvorteil. Ihre Kunden, Patienten und Mandanten hingegen profitieren von der 24-stündigen Möglichkeit, Termine nach Gutdünken buchen zu können.
Damit sich im Licht der vielen Vorteile nicht zu viele Schattenseiten ergeben, brauchen Sie eine Datenschutzberatung in MV. Sie steht Ihnen beratend zur Seite, damit Sie gesammelte Daten besser vor Missbrauch schützen können. Schließlich geben Ihre Kunden beim Anlegen eines Benutzerkontos persönliche Daten ein und speichern diese. Dabei handelt es sich nicht um irgendwelche Daten, sondern um schützenswerte personenbezogene Daten. Zu den typischen personenbezogenen Daten zählen beispielsweise Stamm-, Adress- und Kontaktdaten.
Ganz gleich also, für welches Terminbuchungssystem Sie sich entscheiden: Ihre Lösung zu Online-Terminen muss mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform sein. Ist sie das nicht, kann es schnell Probleme geben. Liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, kann dies empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Je nach Unternehmensform haben Sie es mit ebenso empfindlichen Daten zu tun. Betreiben Sie zum Beispiel eine Arztpraxis, sammeln Sie Gesundheitsdaten, die unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. I DSGVO) fallen. Im Datenschutz sind damit vor allem Diagnosen oder Angaben zu physischen und psychischen Krankheiten gemeint. Solche Daten sind besonders schützenswert.
Was also genau tun, um den berechtigten Ansprüchen des Datenschutzes zu entsprechen? Es reicht nicht, sich ausschließlich auf die Datensicherheit zu konzentrieren. Die Datensicherheit dient in erster Linie Ihren Sicherheitsinteressen als Datenverarbeiter und sichert nicht gleichzeitig auch das eigentliche Schutzgut des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ab. Dieses Recht stellt nämlich sicher, dass der Mensch selbst Herr über die Verwendung und Preisgabe seiner personenbezogenen Daten ist.
Für den Schutz personenbezogener Daten auf Terminvergabeportalen steht Ihnen unsere Expertise in Mecklenburg zur Verfügung. Wir vom Datenschutz MV beraten Sie gerne zum Thema Datenschutz vornehmlich in den Regionen Güstrow, Rostock, Waren und Wismar.
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Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von uns erstellen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen gemeinsam den Ist-Stand und was man daran verbessern kann.

Moin,
ich bin seit über 20 Jahren in der Beratung, Erwachsenenbildung und dem Versandhandel tätig. Mit meinem Unternehmen Manufaktur für Entrepreneurship & E-Learning berate ich kleine und mittlere Unternehmen insbesondere aus dem Handwerk und dem Handel bei Fragen zum Datenschutz. Zudem betreue ich namenhafte Unternehmen des sozialen Sektors und öffentliche Stellen.
Lassen Sie uns mal reden.
Axel Lehmann, Güstrow
Tel.: 03843-22 91 33