
Vorratsdatenspeicherung einkassiert
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Kontaktdaten ist somit nicht möglich, entschied der EuGH in Luxemburg.
Die Datenspeicherung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Verkehrs- und Standortdaten dürfen vorübergehend bei Bedrohungen der nationalen Sicherheit gespeichert werden. Weitere Gründe sind die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit. Nur dann dürfen Telekommunikationsanbieter zur vorübergehenden Speicherung verpflichtet werden.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits 2007 die Speicherpflicht ausgesetzt.

Moin,
ich bin seit über 20 Jahren in der Beratung, Erwachsenenbildung und dem Versandhandel tätig. Mit meinem Unternehmen Manufaktur für Entrepreneurship & E-Learning berate ich kleine und mittlere Unternehmen insbesondere aus dem Handwerk und dem Handel bei Fragen zum Datenschutz. Zudem betreue ich namenhafte Unternehmen des sozialen Sektors und öffentliche Stellen.
Lassen Sie uns mal reden.
Axel Lehmann, Güstrow
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