Einheitliches Bußgeldmodell für Datenschutzverstöße: Das neue Konzept zur Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen des Datenschutzes, wird auch in Deutschland Bußgelder in Millionenhöhe möglich machen.

Datenschutzkonferenz einigt sich auf Bußgeldmodell

Um die Bußgelder zu vereinheitlichen und um sie nachvollziehbarer zu machen, haben sich die deutschen Datenschutzbehörden auf der Datenschutzkonferenz auf ein einheitliches Bußgeldmodell geeinigt. Bußgelder für Datenschutzverstöße werden anhand des Jahresumsatzes des Unternehmens festgelegt, vergleichbar mit den Regelungen des Kartellrechts. Das neue Konzept zur Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen des Datenschutzes, wird auch in Deutschland Bußgelder in Millionenhöhe möglich machen.

Einheitliches Bußgeldmodell für Datenschutzverstöße: Das neue Konzept zur Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen des Datenschutzes, wird auch in Deutschland Bußgelder in Millionenhöhe möglich machen.

Strafen für Datenschutzverstöße werden nachvollziehbarer

Spätestens seit Mai 2018 hat jedes Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von den hohen Bußgeldern gehört, die bei Datenschutzverstößen drohen: bis zu 20.000.000 € – oder aber bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes – je nachdem

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, was höher ist, können die Datenschutzbehörden verhängen.

Von den ersten höheren Bußgeldbeträgen hat man in Deutschland bislang – verglichen mit anderen EU-Staaten – wenig mitbekommen. Die deutschen Datenschützer hielten sich bislang mit dramatischen Maßnahmen eher zurück. Allerdings ist festzustellen, dass spätestens seit Herbst 2019 die Schonfrist offenbar abgelaufen zu sein scheint. So wurde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 200.000 € gegen die Firma Delivery verhangen..

Bei dem Modell wird der Jahresumsatz des zu haftenden Unternehmens durch 360 geteilt. Dieser Tagessatz wird dann mit einem Faktor multipliziert

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, welcher zwischen 1 und 14,4 liegen kann. Der Faktor spiegelt somit die Schwere des Verstoßes wider und ist nicht zufällig gewählt: Multipliziert man nämlich den Tagessatz mit einem Faktor von 14,4, ergibt sich die in der DSGVO festgelegte Bußgeldhöhe in Höhe von 4 % des Jahresumsatzes.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, durchschnittliche Verstöße werden auch durchschnittlich mit etwa 2 % des Jahresumsatzes behandelt werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern werden die drohenden Bußgelder in vielen Fällen sehr schwer zu verkraften sein. Gerne beraten wir Sie in Fragen des Datenschutzes – nicht nur in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg.

Moin,

ich bin seit über 20 Jahren in der Beratung, Erwachsenenbildung und dem Versandhandel tätig. Mit meinem Unternehmen Manufaktur für Entrepreneurship & E-Learning berate ich kleine und mittlere Unternehmen insbesondere aus dem Handwerk und dem Handel bei Fragen zum Datenschutz. Zudem betreue ich namenhafte Unternehmen des sozialen Sektors und öffentliche Stellen.

Lassen Sie uns mal reden.
Axel Lehmann, Güstrow
Tel.: 03843-22 91 33