Wie wirkt sich der Brexit auf die datenschutzkonforme Entwicklung in Europa aus?

Im Rahmen des Brexits kam es im Februar 2021 zu einer interessanten Entwicklung. Um dem Datenschutz die notwendige Würdigung zu verleihen, leitete die EU-Kommission ein Verfahren ein, in dessen Mittelpunkt ein Angemessenheitsbeschluss stehen soll. Ziel dieser Vorgehensweise ist die rechtskonforme Übermittlung der personenbezogenen Daten zwischen den Ländern der EU und Großbritannien. Die Kommission ging in diesem Rahmen davon aus, dass auf der Insel der gleiche DSGVO-Standard gelten soll wie auf dem Festland. In diesem Zusammenhang wurden der Europäische Datenschutzausschuss sowie die EU-Mitgliedsstaaten um ihre Stellungnahmen gebeten. Zum Schluss hätte nun die EU-Kommission die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse annehmen können. Obwohl viele Unternehmen, die Geschäfte in und mit Großbritannien machen, auf diese Lösungen hofften, kamen die Abgeordneten des EU-Parlaments zu einem abweichenden Ergebnis. Sie gingen davon aus, dass die Erklärungen der Europäischen Kommission nicht alle Punkte enthalten.

Welche Abweichungen sind problematisch?

Nach der Ansicht der EU-Abgeordneten hat Großbritannien zwar einen mit der EU vergleichbaren Datenschutz. Dieser weicht jedoch in einigen Punkten von den in der EU geltenden strengen Bedingungen ab. Ein gravierender Aspekt ist die Speicherung von Massendaten. Diese können in England erhoben und für längere Zeit festgehalten werden, ohne dass die betreffende Person davon Kenntnis erhält. Diese muss dabei nicht einmal einer eindeutigen Straftat verdächtigt werden. Es handelt sich somit um einen wahllosen Zugriff auf die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Würden diese Verletzungen innerhalb der EU stattfinden, hätten die Verstöße empfindliche Strafen zur Folge. Das gilt auch für die wahllose Speicherung von Massendaten.

Allerdings hat der Europäische Datenschutzausschuss oder EDSA festgestellt, dass es viele Parallelen zwischen den Datenschutzbedingungen der EU und Großbritannien gibt, die für eine rechtmäßige Datenverarbeitung zwischen den Staaten sprechen. Zu ihnen gehören beispielsweise die Zweckbindung und die Datenqualität.

Problematische Aspekte in Bezug auf die transatlantischen Vereinbarungen

Genauso problematisch sind die datenbezogenen Vereinbarungen zwischen Großbritannien und den USA. Sie betreffen die gemeinsame Nutzung und Massendatenhaltung von personenbezogenen Daten. So können Behörden in den USA persönliche Informationen über EU-Bürger aus England anfordern, ohne dass die Betreffenden darüber informiert würden oder Widerspruch einlegen dürften. Diesen Praktiken hatte der Europäische Gerichtshof bereits in einigen aktuellen Urteilen widersprochen.

Gleiches gilt für den Antrag Englands, der sich auf den Beitritt zur CPTPP bezieht. Die Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership oder TPP11 stellt ein umfassendes Handelsbündnis zwischen verschiedenen Staaten außerhalb der EU dar, das sich nur bedingt mit den Rahmenbedingungen der Union vergleichen lässt.

Deshalb forderte das EU-Parlament die britischen Behörden dazu auf, sich mit diesen Fragen verbindlich zu beschäftigen. Allerdings könnten die Spionagevereinbarungen zwischen der EU und Großbritannien einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Problems leisten.

Weshalb ein absolut perfekter Datenschutz unbedingt notwendig ist!

Unternehmen, die Geschäfte mit Firmen in Großbritannien machen möchten, setzen auf klare Richtlinien zum Datenschutz. Diese müssen mit der europäischen DSGVO und den landesspezifischen Datenschutzgesetzen übereinstimmen. Deshalb benötigen Sie eine professionelle Datenschutzberatung, die wir ihnen speziell in Mecklenburg-Vorpommern bieten. Unsere Spezialisten für IT- und Recht in Güstrow, Rostock und Waren stehen Ihnen für die unternehmensindividuelle Optimierung zur Verfügung. Auch in Wismar warten unsere Datenschutzberater-MV, um ihre Fragen umfassend und kompetent zu beantworten. Unsere Angebote reichen von der Überprüfung der datenschutzkonformen Einrichtung der gesamten Datenverarbeitung bis zur Bereitstellung gut ausgebildeter externer Datenschutzbeauftragter, sodass sie im Rahmen ihrer Geschäfte mit Großbritannien immer auf dem aktuellen Stand sind.

Moin,

ich bin seit über 20 Jahren in der Beratung, Erwachsenenbildung und dem Versandhandel tätig. Mit meinem Unternehmen Manufaktur für Entrepreneurship & E-Learning berate ich kleine und mittlere Unternehmen insbesondere aus dem Handwerk und dem Handel bei Fragen zum Datenschutz. Zudem betreue ich namenhafte Unternehmen des sozialen Sektors und öffentliche Stellen.

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Axel Lehmann, Güstrow
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