Neues Berechnungsmodell zur Ermittlung von DSGVO-

Neues Berechnungsmodell zur Ermittlung von DSGVO-Geldbußen

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in Mecklenburg-Vorpommern (MV) sollten Sie datenschutzrechtliche Verstöße vermeiden. Die Aufsichtsbehörden schauen inzwischen genau hin und erhalten zunehmend Anfragen und Auskunftsersuchen. Einsparungen an der falschen Stelle zählen dabei zu häufigen Punkten, die letztlich einen Verstoß gegen den Datenschutz bedingen können. Dabei können Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für KMU hohe Geldbußen nach sich ziehen. Aus diesem Grund lohnt sich eine Datenschutzberatung in Mecklenburg.

Wenn Sie nämlich zu den Unternehmen gehören, die mit einer IT-Infrastruktur personenbezogene Daten verarbeiten, werden Sie das in der Regel nicht nur gelegentlich tun. Das heißt, dass Sie datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen müssen. In den Genuss der Ausnahmeregelung zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen in Art. 30 Abs. 5 DSGVO für kleine und mittelständische Unternehmen werden Sie auch dann nicht kommen, wenn Sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten müssen Sie dennoch anlegen. Machen Sie das nicht, droht Ihnen eine Geldbuße, die relativ zum Unternehmensumsatz sehr schmerzhaft sein kann. Einen Bußgeldrechner finden Sie unter dsgvo-portal.de.

Zuletzt hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) mit einem fünfstufigen Modell zur Ermittlung von Geldbußen in der Unternehmerwelt Aufsehen erregt. Hintergrund der Neuerung ist die europaweite Vereinheitlichung der Strafen mit abschreckender Wirkung. Die Bußgeldhöhe wird an den unternehmensweiten Umsatz gekoppelt. Bei unseren Risikobewertungen für diverse Kunden ist üblicherweise bei kleineren Verstößen mit einem Bußgeld von ca. 4.000 EUR bis 6.000 EUR zu rechnen, bei umfangreicheren Versäumnissen mit Bußgeldern ist jedoch die Größenordnung 30.000 – 60.000 EUR möglich.

Da Sie Amazon und WhatsApp in Sachen Rekordgeldbußen keine Konkurrenz machen wollen, wählen Sie uns vom Datenschutz MV. Wir beraten Sie in unterstützender Weise, damit Sie sich risikofrei um die Ereignisprotokollierung des Betriebssystems, Kundenverwaltung, Gehaltsabrechnungen und E-Mails kümmern können.

Insbesondere KMU beklagen oftmals das Fehlen finanzieller und personeller Ressourcen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir aber helfen Ihnen dabei, die essenziellen Punkte hinsichtlich der DSGVO auch unter erschwerten Bedingungen umzusetzen. Für Ihren Leitfaden beraten wir Sie gerne in den Regionen Güstrow, Rostock, Waren und Wismar.

Moin,

ich bin seit über 20 Jahren in der Beratung, Erwachsenenbildung und dem Versandhandel tätig. Mit meinem Unternehmen Manufaktur für Entrepreneurship & E-Learning berate ich kleine und mittlere Unternehmen insbesondere aus dem Handwerk und dem Handel bei Fragen zum Datenschutz. Zudem betreue ich namenhafte Unternehmen des sozialen Sektors und öffentliche Stellen.

Lassen Sie uns mal reden.
Axel Lehmann, Güstrow
Tel.: 03843-22 91 33