Allgemeines Datenschutzrecht

Datenschutzbestimmungen in Vorpommern-Greifswald

Als Unternehmen oder Organisation im Landkreis Vorpommern-Greifswald unterliegen Sie den Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nur für Behörden, Schulen und kirchliche Einrichtungen gelten besondere Regelwerke.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen:

  • Welche Dokumente und Prozesse muss ich bereitstellen?
  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Welche Auskunfts- und Informationspflichten habe ich?
  • Wie reagiere ich bei Datenpannen?
  • Was ist ein Datenschutz-Managementsystem?
  • Wie führe ich eine Ist-Analyse bzw. ein Datenschutz-Audit durch?
  • Brauche in ein Hinweisgeberportal?

Wir beraten bereits seit 2018 Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in Fragen des Datenschutzes. Mit einem Kundenstamm, der von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu Einzelhändlern, Gemeinden und sozialen Einrichtungen mit konfessionellem Hintergrund reicht, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Branchen – und in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns.

Landkreis Rostock:
Der Landkreis Rostock ist eine der Regionen, in denen das Netzwerk Datenschutzberatung anbietet. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in diesem Gebiet können von den umfassenden Kenntnissen und der Erfahrung der Berater profitieren, um den Datenschutz in ihren Organisationen zu gewährleisten und datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

GüstrowBad Doberan und Teterow:
Auch in den Städten Güstrow, Bad Doberan und Teterow stehen wir als Datenschutz Nordost Unternehmen und Einrichtungen mit professioneller Datenschutzberatung zur Seite. Unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens können die Berater individuelle Anforderungen und Problemstellungen analysieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Bützow, Gnoien und Laage:
Die Städte Bützow, Gnoien und Laage gehören ebenfalls zum Einzugsgebiet unserer Beratungsleistungen. Hier stehen wir als Datenschutzberater Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung eines umfassenden Datenschutzkonzepts zu unterstützen und sicherzustellen, dass datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mecklenburgische SchweizSchwaan und Tessin:
Die Mecklenburgische Schweiz sowie die Städte Schwaan und Tessin sind weitere Regionen, in denen wir Datenschutzberatungen mit und ohne Bestellung des externen Datenschutzbeauftragen anbieten. Unternehmen und Einrichtungen können auf unsere Expertise auch situativ zurückgreifen, um das Thema Datenschutz praxisorientiert in ihren Organisationen zu optimieren und mögliche Datenschutzverletzungen zu verhindern.

Weitere Regionen:
Neben den genannten Regionen bietet das Netzwerk Datenschutzberatung auch in NeubukowKrakow am SeeGraal-Müritz, KröpelinKühlungsborn und anderen Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern seine Dienstleistungen an. Unabhängig von der geografischen Lage können Unternehmen und Einrichtungen auf die kompetente Unterstützung des Netzwerks zählen.

Datenschutz Nordost mit Sitz in Güstrow ist ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bei der rechtssicheren und praxisorientierten Umsetzung des Datenschutzes unterstützt. Wir sind ausschließlich in den verschiedenen Regionen Mecklenburg-Vorpommern tätig, um im Bedarfsfall auch kurzfristig bei Ihnen vor Ort sein zu können. Durch die Zusammenarbeit mit Juristen bietet unser Netzwerk eine ganzheitliche Beratung, die individuelle Anforderungen und Problemstellungen berücksichtigt und maßgeschneiderte Lösungen für den Datenschutz bietet.

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